Barrierefreiheit

Grundlage dieser Erklärung

Durch einen Test auf Barrierefreiheit im Dezember 2023 wurde eine Selbstbewertung nach gesetzlichen Vorgaben (BGG und BITV) als auch weltweiten Richtlinien (EN 301 549, WCAG 2.1) durchgeführt. Die Erklärung wurde am 06.12.2023 anhand der Testergebnisse erstellt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Das Patientenportal ist mit den Anforderungen weitestgehend vereinbar. Es gibt nur wenige Inhalte, die Menschen mit Behinderungen den Informationsabruf beziehungsweise die Zugänglichkeit erschweren.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aktuell können noch nicht alle PDF-Dateien barrierefrei angeboten werden, da diese durch die jeweilige Klinik gepflegt werden. Die Umstellung sämtlicher Dateien ist mit einem umfangreichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden.

Des Weiteren können einzelne Formulare noch nicht barrierefrei sein. Die jeweilige Klinik baut die Formulare über unser System im Baukasten-Prinzip zusammen. Ein barrierefreier Formularaufbau wird dabei unterstützt. Die Umstellung sämtlicher Formulare ist ebenfalls mit einem umfangreichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden.

Wir sind bemüht diese Barrieren in Zukunft zu beheben.

Kontakt und Feedback-Möglichkeit

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung Schwaben auffallen, wenden Sie sich gerne an unsere Online-Redaktion. Unter folgenden Adressen können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

Deutsche Rentenversicherung Schwaben
Kompetenzcenter KCBWKVDA
Dieselstraße 9
86154 Augsburg

E-Mail: kcbwkvda@gbws.de

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Wenn Sie mit der barrierefreien Gestaltung unzufrieden sind und sich auch über den oben genannten Kontakt in angemessener Zeit keine Lösung für Ihr Anliegen finden ließ, haben Sie die Möglichkeit, sich nach dem Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen zu wenden.

Weitere Informationen über das Schlichtungsverfahren finden Sie auf der Webseite www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Sie erreichen die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle unter folgender Adresse:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html